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BRIEFWAHL

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Ob Urlaub, Geschäftsreise oder Familienfest. Es kann viele Gründe geben, warum man am Wahlsonntag verhindert ist. Dank Briefwahl gibt es jedoch keinen Grund, bei der Landtagswahl nicht zu wählen.

 

Wer per Brief wählen möchte, sollte so rasch wie möglich eine Wahlkarte beantragen. Am 20. April, also drei Tage vor Wahl, ist die letzte Gelegenheit, eine Wahlkarte zu beantragen. Trotzdem gilt: Je früher, desto besser. Es es werden nur jene Stimmen gezählt, die am Wahltag vor Schließen der Wahllokale eingelangt sind.

 

Wo beantragen? Die Wahlkarte kann bequem online oder höchstpersönlich im Gemeindeamt beantragt werden. Wer seine Wahlkarte beim Gemeindeamt beantragt, erhält diese in der Regel sofort und kann auch direkt vor Ort wählen. 

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