Petition | Gegen den Ausverkauf unserer Heimat
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PETITION GEGEN DEN AUSVERKAUF DER SALZBURGER HEIMAT

Salzburg ist teuer und die eigenen vier Wände sind für viele Menschen zu einem Luxusgut geworden. Selbst mit einem guten Einkommen ist es aus eigener Kraft nur mehr schwer möglich, Eigentum zu erwerben. Explodierende Mieten veranlassen junge Familien sogar dazu, schweren Herzens ihre Heimat Salzburg zu verlassen. Gleichzeitig stehen in der Stadt Salzburg, je nach Berechnung, zwischen 5.000 und 10.000 Wohnungen leer. Landesweit rechnet man sogar mit bis zu 40.000 illegalen Zweitwohnsitzen. Darüber hinaus schießen auf Gründen, die eigentlich für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen wären, teure Chalets wie Pilze aus dem Boden. Im besten Fall dienen diese Immobilien noch der touristischen Nutzung, im schlimmsten Fall handelt es sich dabei ausschließlich um Spekulationsobjekte. Zusammenfassen lassen sich diese Entwicklungen als Ausverkauf unserer Heimat. 

 

Mit dieser Petition wollen wir als SPÖ gemeinsam mit der Salzburger Bevölkerung ein starkes Zeichen setzen, damit die Landesregierung endlich konsequent gegen den Ausverkauf von Grund und Boden an Spekulant:innen vorgehen muss. Salzburg braucht kein Betongold, sondern dringend leistbaren Wohnraum. Außerdem geht es um einen nachhaltigen und ökologischen Umgang mit unserer Natur.

UNSERE FORDERUNGEN:

1. Keine weiteren Zweitwohnsitzgebiete!

Nur wenn neue Zweitwohnsitzgebiete flächendeckend verboten sind, können wir wirksam gegen den Ausverkauf unserer Heimat vorgehen. Die Verordnung der Landesregierung, wonach es 82 Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden gibt, ist eine Mogelpackung. Es handelt sich dabei um keine Verpflichtung, sondern bloß um eine Soll-Bestimmung. Das muss sich dringend ändern. Verhindern wir konsequent weitere Zweitwohnsitzgebiete!

2. Wohnraum darf nicht unbewohnt leer stehen!

Die geplante symbolische Leerstandsabgabe (1000 Euro pro Jahr für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern) ist ein wichtiger erster Schritt, der längst nicht ausreicht. Um die Spekulation mit Wohnraum zu unterbinden, braucht es eine Leerstandsabgabe in der Höhe der jährlichen Wertsteigerung einer Immobilie. Es darf sich in Zukunft nicht mehr lohnen, Wohnungen leer stehen zu lassen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auch auf bundespolitischer Ebene für die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen stark zu machen, die dafür notwendig sind.

3. Bauernland in Bauernhand!

Der Bericht des Landesrechnungshofes hat bestätigt, dass es im Pinzgau zu einem Systemversagen im Vollzug des grünen Grundverkehrs gekommen ist. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebot der Rechtsstaatlichkeit weitgehend missachtet wurde und daher zahllose Grünlandflächen in Hände von Nicht- oder Scheinlandwirt:innen (u.a. ausländische Konzerne und Investor:innen, Stiftungen, Industrielle, Jurist:innen, Ärzt:innen, Baumogule und Autohändler:innen) gelangten, die sie horten oder mit Chalets und sonstigen Bauten „vergolden“. Gleichzeitig trieb man reihenweise echte Landwirt:innen in Existenzprobleme, da ihre Grundstücke billig abgeworben oder gar versteigert wurden. Für juristische und womöglich auch strafrechtliche Konsequenzen ist die Justiz verantwortlich. Die Aufgabe der Landespolitik ist es aber, diesen Skandal lückenlos aufzuarbeiten. So gilt es zu klären, inwiefern Netzwerke und Seilschaften von dieser rechtswidrigen Praxis profitiert haben. Politische Konsequenzen sind zwingend notwendig. 

 

Die Landesregierung muss künftig ihrem Kontrollrecht nachkommen und dafür sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen endlich strikt eingehalten werden. Konkret fordern wir, dass zum Verkauf vorgesehene Liegenschaften auf einer allgemein zugänglichen Internetplattform angeboten werden. Zudem ist eine fallbezogene Prüfung notwendig, bei der eruiert wird, ob es sich bei der antragstellenden Person (noch immer) um eine:n Landwirt:in handelt und ein erheblicher Teil des Lebensunterhaltes aus landwirtschaftlichen Einnahmen stammt. Zur Entlandwirtschaftung der Flächen für die Fälle etwaiger beabsichtigter Baulandwidmung soll ein transparentes Verfahren festgelegt werden.

4. Die Natur ist kein Investmentobjekt!

Unsere Landschaften und Naturjuwele wie etwa der Nationalpark Hohe Tauern dürfen nicht ausgefranst werden. Stoppen wir die Zersiedelung. Bei der weiteren Entwicklung von Siedlungen, touristischen Anlagen und sonstiger Infrastruktur müssen wir darauf achten, die unnötige Bodenversiegelung zu vermeiden. Insbesondere Versiegelungen für fremde Anleger:innen, die unser Land nur als Investment benutzen, gehört ein Riegel vorgeschoben. Salzburg kann mehr als Investor:innen als Wertanlage zu dienen.

5. Schützen wir unsere öffentlichen Seezugänge!

Unser Land lebt von seiner landschaftlichen Schönheit und unsere Seen sind zu wertvoll dafür, dass es irgendwann einmal kaum noch öffentliche Bademöglichkeiten gibt. Bereits jetzt sind mehr als die Hälfte der Uferflächen des Obertrumersees, des Mattsees, des Fuschlsees, der Prebersees, des Wolfgangsees und des Zeller Sees in privater Hand. Der Böndlsee wie auch der Grabensee sind sogar vollständig von Privatgründen umgeben. Uns ist es ein Anliegen, dass die bestehenden noch freien Seezugänge für die Bevölkerung erhalten bleiben und nicht einer privaten Exklusivnutzung durch einige weniger zum Opfer fallen. Die Verankerung des Zugangs der Allgemeinheit zu den Salzburger Seen als Staatszielbestimmung in der Landesverfassung kann nur ein erster Schritt sein. Darüber hinaus braucht es ein Verbot der Veräußerung von Seeufern, die in Landes- oder Gemeindebesitz stehen. Öffentliche Seeufer, die etwa wegen Verpachtung nicht allgemein zugänglich sind, sollten ebenfalls sukzessive zugänglich gemacht werden.

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